BPtK – Praxis Info Medizinische Rehabilitation ist online

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BPtK – Praxis Info Medizinische Rehabilitation ist online

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Praxis Info zur Verordnung von Medizinischer Rehabilitation für Psychotherapeuten herausgegeben.

Hier aus dem Vorwort von Präsident Dr. Munz:

Mit der neuen Befugnis, medizinische Rehabilitation
verordnen zu können, können Psychotherapeutinnen jetzt
erstmals bei Patientinnen, die aufgrund ihrer psychi-
schen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche
Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, die von
Krankenkassen bezahlt wird. Hier ist das vorrangige Ziel,
dass die Patientin mit ihrer Erkrankung besser im Alltag
zurechtkommen, weiter ein selbstständiges Leben führen
und am sozialen Leben teilnehmen kann. Eine Rehabili-
tation kann außerdem notwendig sein, wenn Mütter und
Väter familiär überlastet sind. Diese wird auch von den
Krankenkassen bezahlt.