BPtK – Praxis Info Medizinische Rehabilitation ist online
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Praxis Info zur Verordnung von Medizinischer Rehabilitation für Psychotherapeuten herausgegeben.
Hier aus dem Vorwort von Präsident Dr. Munz:
Mit der neuen Befugnis, medizinische Rehabilitationverordnen zu können, können Psychotherapeutinnen jetzterstmals bei Patientinnen, die aufgrund ihrer psychi-schen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichenLeben eingeschränkt sind oder bei denen eine solcheBeeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, die vonKrankenkassen bezahlt wird. Hier ist das vorrangige Ziel,dass die Patientin mit ihrer Erkrankung besser im Alltagzurechtkommen, weiter ein selbstständiges Leben führenund am sozialen Leben teilnehmen kann. Eine Rehabili-tation kann außerdem notwendig sein, wenn Mütter undVäter familiär überlastet sind. Diese wird auch von denKrankenkassen bezahlt.