Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Sie umfasst die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Dabei werden unter anderem Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Teilhabe des Einzelnen betrachtet. Auch die Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme sowie die entsprechende Beratung der Sozialleistungsträger werden berücksichtigt. Die Weiterbildung „Sozialmedizin“ soll eine qualitativ hochwertige Versorgung bzw. Begutachtung von Patientinnen und Patienten in diesem Bereich sicherstellen.
Homepage der LPK
https://www.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-pp-und-kjp/erwerb-und-fuehren-von-4
Vor dem Hintergrund des MDK-Reformgesetz „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die Ergänzung der Weiterbildungsordnung um die Sozialmedizin beschlossen. Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz wurde die bis dahin den Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene sozialmedizinische Begutachtung für weitere Heilberufe geöffnet. Mit der neu geschaffenen Weiterbildung können jetzt auch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten diese Zusatzbezeichnung erwerben.
Im Rahmen der Übergangsbestimmungen ist die Beantragung der Zusatzbezeichnung für erfahrene Kolleginnen und Kollegen aus der Rehabilitation sehr viel einfacher.
Die Übergangsregelung gemäß § 15 Absatz 4 gilt für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren ab Inkrafttreten der Änderung dieser Weiterbildungsordnung, mit der erstmalig der Bereich „Sozialmedizin“ in Abschnitt B dieser Weiterbildungsordnung aufgenommen wurde
Weiterbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg
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