Finanzierung der Weiterbildung in der Rehabilitation

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Finanzierung der Weiterbildung in der Rehabilitation

Vom Bundesausschuss PTI (Psychotherapie in Institutionen) der Bundespsychotherapeutenkammer kam folgende Nachricht:

Wie Sie sicherlich wissen, bemühen sich Kammern und Verbände seit Jahren um eine Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung für unseren Nachwuchs. Jeder Sektor muss da separat angeschaut und werden und es sind jeweils andere Regelungen erforderlich. 

Für den Bereich der Medizinischen Rehabilitation bzw. die Rehabilitationskliniken scheint bereits eine wichtige Hürde genommen zu sein. Das ergibt sich auch im Zusammenhang mit dem neuen Finanzierungssystem, welches dort jetzt eingeführt wird. Das neue Vergütungssystem für die Rehabilitationskliniken geht von einem einheitlichen Basispflegesatz pro Tag aus. Und jede Klinik hat in Vorbereitung der Vergütungsverhandlungen, die im Herbst laufen werden, die Möglichkeit eigene Zusatzleistungen, die pflegesatzrelevant sein sollen, anzugeben. Dazu haben die Kliniken kürzlich einen Fragebogen erhalten. Dort kann ausdrücklich auch das Engagement in der Psychotherapeutenweiterbildung angegeben werden. Wichtig ist, dass die Kliniken bei der gerade laufenden Abfrage von Zusatzleistungen dieses auch benennt (und ggf. auch nachweisen kann! – indem sie beispielsweise die Weiterbildungsermächtigung der Psychotherapeutenkammer vorlegt). Hier können Sie vor Ort also aktiv werden.

Wir möchten daher seitens des PTI-Ausschusses anregen, dass alle Kolleg*innen in den Reha-Kliniken entsprechend informiert und motiviert werden, und wir möchten vorschlagen, dass Sie diese Infos breit streuen, am besten auch über die Landeskammern.

Karl-Wilhelm Höffler, Heiner Vogel und Christina Jochim
(BPtK PTI Ausschuss)