Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie: Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Honorarabsenkung
In seiner jüngsten Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Entscheidung getroffen, die innerhalb der psychotherapeutischen Fachgesellschaften auf scharfe Kritik stößt: Die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen wird zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt.
Die sogenannten Strukturzuschläge werden dagegen um 14,25 Prozent angehoben. In der Summe bedeutet das selbst für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent.
Was bedeutet das für die Praxen?
In der Kalkulation bedeutet dies konkret, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die gleiche Arbeitszeit eine geringere Vergütung erhalten. Viele Verbände prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen diesen Beschluss, da die Kalkulationsgrundlagen des EBA als fehlerhaft oder zumindest als nicht zeitgemäß angesehen werden.
Auf der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer am 14.03.2026 wurde eine Resolution zu dem Thema verabschiedet.
Weitere Infos finden Interessierte hier:
Eine Online-Petition zu diesem Thema haben bereits über 200.000 Menschen unterschrieben!
