Patientenverfügung der DGPPN für den Bereich psychische Gesundheit
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat eine neue Patientenverfügung speziell für den Bereich psychische Gesundheit veröffentlicht. Sie soll Menschen unterstützen, die bereits Erfahrungen mit psychischen Krisen haben oder sich auf den Fall einer akuten Erkrankung vorbereiten möchten.
In dieser Patientenverfügung können Betroffene vorab festlegen, welche Behandlungen sie in einer psychischen Krise wünschen oder ablehnen – etwa bei einer Psychose, Depression oder manischen Episode. So wird sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn die Entscheidungsfähigkeit vorübergehend eingeschränkt ist.
Die neue Verfügung ist eine Ergänzung zur klassischen Patientenverfügung und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie enthält leicht verständliche Erläuterungen und kann gemeinsam mit Angehörigen oder Behandelnden ausgefüllt werden.
Weitere Informationen und das Formular finden Sie auf der Webseite der DGPPN:
https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/patientenverfuegung.html
