TVöD Kommunal: Frist für Antrag auf Höhergruppierung nach E14 für angestellte PP und KJP läuft aus!
Für alle KollegInnen, die nach dem TVöD-kommunal vergütet werden: Ver.di weist darauf hin, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe E 14 gemäß TVöD bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss, da dies eine Ausschlussfrist im Rahmen der Änderung der Einführung der neuen Entgeltordnung ist.
Spätere Anträge können nur dann gestellt werden, wenn sich der Arbeitsbereich verändert.
Diese Option gilt grundsätzlich für alle Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Beratungsstellen, Kliniken oder Einrichtungen der Jugendhilfe, die nach TVöD-kommunal vergütet werden. Die Kammer rät dazu, eine Höhergruppierung fristwahrend zu beantragen, z.B. mit dem Satz „Hiermit beantrage ich die Höhergruppierung gemäß § 29 b TVÜ-VKA in die Entgeltgruppe 14 (Anlage 1 zum TVöD-VKA)“.
Achtung: Approbation und Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit erforderlich!
Quelle: Landespsychotherapeutenkammer BW
(ursprüngliche Quellen: Newsletter LPtK- Hessen 11/2017, Berarbeitung: B. Morsch, PK Saarland – 26.11.2017)