Verbindliche Personalanforderungen in psychiatrischen Kliniken – Bundestag verabschiedet PsychVVG
Psychisch kranke Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen sollen zukünftig an Leitlinien orientiert versorgt werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies hat der Bundestag gestern in 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) beschlossen.
Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer