Stationsäquivalente Behandlung (StäB) – Ein großer Schritt in die richtige Richtung – Pro
So könnte man zusammenfassen, was in § 115d des PsychVVG [1] niedergelegt, im Rahmen der Selbstverwaltung im Laufe des Jahres 2017 in eine Rahmenvereinbarung [2] gegossen und durch einen neuen OPS [3] ab 1.1.2018 für alle psychiatrischen Kliniken mit Versorgungsverpflichtung in Deutschland realisierbar wurde. Die stationsäquivalente Behandlung, in der Folge kurz StäB genannt, bietet die Möglichkeit, akut psychisch erkrankte Menschen statt in den Räumlichkeiten eines Krankenhauses im eigenen häuslichen Umfeld zu behandeln. Die Angst mancher Patientinnen und Patienten vor einem Krankenhausaufenthalt kann nun in vielen Fällen berücksichtigt werden, sie können zu Hause verbleiben. Erkrankte, bei denen aufgrund ihrer Scheu vor einer stationären Aufnahme eine dringend notwendige intensive Behandlung bisher nicht möglich war, können nun behandelt werden. Damit ergibt sich für viele dieser oft schwer und chronisch kranken Personen eine neue Chance, die von uns therapeutisch Tätigen genutzt werden sollte.