Wegfall der Psych-PV – was dann? Mögliche Auswirkungen auf den Pflegedienst psychiatrischer Krankenhäuser
Der Wegfall der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zum 1. Januar 2017 (Stand April 2014) ist ein bemerkenswerter Einschnitt in der stationären psychiatrischen Krankenhausversorgung. Die Psych-PV ist Personalbemessungsinstrumentarium und sollte damit Strukturqualität sichern. Dieser Beitrag befasst sich mit der geschichtlichen Einordnung der Psych-PV sowie den möglichen Auswirkungen, vor allem auf den Pflegedienst, die mit dem Wegfall assoziiert sein können.